Zwei Jahre nach dem "Crostwitzer Schulstreik 2001" erhielt die Gemeinde Crostwitz einen Bescheid des sächsischen Kultusministeriums, dass es seine finanzielle Mitwirkung am Schulbetrieb endgültig entzieht. Fazit: Die erste von sechs sorbischen Mittelschule wird geschlossen. Dagegen reichten 13 Elternhäuser, stellvertretend für weitere, Klage beim Verwaltungsgericht Dresden ein. Da die Sorben als Volk kein Kollektivrecht haben, kann eine derartige Klage nur auf individuellem Weg erfolgen. Somit ist dieser Rechtsweg für die sorbischen Interessensvertreter Grundlage für ihr weiteres politisches Handeln mit dem Ziel, das bestehende sorbische Schulnetz zu erhalten. Die Gemeinde Crostwitz ihrerseits unterstützt die Eltern mit einer eigenen Klage.

Das internationale Echo, das aufgrund der aktuellen Ereignisse um Crostwitz erneut zu verzeichnen ist, unterstreicht die für nationale Minderheiten außerordentliche Bedeutung des Bildungswesens. Wenn für Minderheitenschulen dieselben rechtlichen Bestimmungen wie für Schulen der Mehrheit gelten, dann ist die Perspektive eines kleinen Volkes, wie es das sorbische ist, bedroht. Bislang haben es sächsische Politiker ignoriert, dass die Schließung einer jeden sorbischen Schule gravierende Auswirkungen auf die Zukunft der sorbischen Sprache hat. Die dadurch eintretenden Verluste sind im Zusammenwirken mit anderen negativen Faktoren nicht reparabel. Auch die Schließung deutscher Schulen ist für die Betroffenen tragisch. Jedoch wird dadurch die deutsche Sprache in ihrer Existenz nicht bedroht.

Sorbisch gehört zu den bedrohten Sprachen in Europa. Daher sind gesetzliche Regelungen unabdingbar, die dieser Situation gerecht werden und der sorbischen Sprache eine Chance geben. Vor diesem Hintergrund haben der Rat für Sorbische Angelegenheiten beim Landtag Sachsen und die Domowina mit ihrem Mitgliedsverein, dem Sorbischen Schulverein, dem Kultusministerium Thesen über die notwendigen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Schulwesens vorgelegt. Diese Thesen (siehe Dokument) sollen Basis für eine Rechtsverordnung zum Schulgesetz sein, aufgrund derer sorbische Schulen als Identität stiftende Einrichtungen erhalten bleiben und wirken können.

 

  • Spendenkonto "Zukunft Schule - přichod sule"

Auf Wunsch vieler Sympathisanten, welche die Bemühungen um den Erhalt des sorbischen Schulnetzes auch finanziell unterstützen möchten, hat die Domowina ein Sonderkonto eingerichtet:

Mějićel konta/Kontoinhaber: Domowina z.t./e.V.
Banka/Bank: Deutsche Bank Bautzen
Kontowe čo./Kt.-Nr.: 61 23 269 01
Směrowe čisło/Bankleitzahl: 870 700 00
Zaměr/Zweck: "Zukunft Schule - Přichod šule"

     Lesen Sie mehr!
    News
    Crostwitzer Schulstreit 2001
    Zum Volksantrag"Zukunft braucht Schule"