Zwei Jahre nach dem "Crostwitzer
Schulstreik 2001" erhielt die Gemeinde Crostwitz einen Bescheid
des sächsischen Kultusministeriums, dass es seine finanzielle Mitwirkung
am Schulbetrieb endgültig entzieht. Fazit: Die erste von sechs
sorbischen Mittelschule wird geschlossen. Dagegen reichten 13 Elternhäuser,
stellvertretend für weitere, Klage beim Verwaltungsgericht Dresden
ein. Da die Sorben als Volk kein Kollektivrecht haben, kann eine derartige
Klage nur auf individuellem Weg erfolgen. Somit ist dieser Rechtsweg
für die sorbischen Interessensvertreter Grundlage für ihr
weiteres politisches Handeln mit dem Ziel, das bestehende sorbische
Schulnetz zu erhalten. Die Gemeinde Crostwitz ihrerseits unterstützt
die Eltern mit einer eigenen Klage.
Das internationale Echo, das
aufgrund der aktuellen Ereignisse um Crostwitz erneut zu verzeichnen
ist, unterstreicht die für nationale Minderheiten außerordentliche
Bedeutung des Bildungswesens. Wenn für Minderheitenschulen dieselben
rechtlichen Bestimmungen wie für Schulen der Mehrheit gelten, dann
ist die Perspektive eines kleinen Volkes, wie es das sorbische ist,
bedroht. Bislang haben es sächsische Politiker ignoriert, dass
die Schließung einer jeden sorbischen Schule gravierende Auswirkungen
auf die Zukunft der sorbischen Sprache hat. Die dadurch eintretenden
Verluste sind im Zusammenwirken mit anderen negativen Faktoren nicht
reparabel. Auch die Schließung deutscher Schulen ist für
die Betroffenen tragisch. Jedoch wird dadurch die deutsche Sprache in
ihrer Existenz nicht bedroht.
Sorbisch gehört zu den
bedrohten Sprachen in Europa. Daher sind gesetzliche Regelungen unabdingbar,
die dieser Situation gerecht werden und der sorbischen Sprache eine
Chance geben. Vor diesem Hintergrund haben der Rat für Sorbische
Angelegenheiten beim Landtag Sachsen und die Domowina mit ihrem Mitgliedsverein,
dem Sorbischen Schulverein, dem Kultusministerium Thesen über die
notwendigen Rahmenbedingungen auf dem Gebiet des Schulwesens vorgelegt.
Diese Thesen (siehe Dokument) sollen Basis für eine Rechtsverordnung
zum Schulgesetz sein, aufgrund derer sorbische Schulen als Identität
stiftende Einrichtungen erhalten bleiben und wirken können.
Auf Wunsch vieler Sympathisanten, welche die
Bemühungen um den Erhalt des sorbischen Schulnetzes auch finanziell unterstützen
möchten, hat die Domowina ein Sonderkonto eingerichtet:
| Mějićel konta/Kontoinhaber: |
Domowina z.t./e.V. |
| Banka/Bank: |
Deutsche Bank Bautzen |
| Kontowe čo./Kt.-Nr.: |
61 23 269 01 |
| Směrowe čisło/Bankleitzahl: |
870 700 00 |
| Zaměr/Zweck: |
"Zukunft Schule - Přichod šule" |
Lesen Sie mehr!
News
Crostwitzer
Schulstreit 2001
Zum
Volksantrag"Zukunft braucht Schule"