Lausitzer Rundschau 22.10.2003
Domowina zieht wegen Schule in Crostwitz vor Verfassungsgericht
Schulgesetz soll von Richtern auf Konformität geprüft werden
Die sorbische Minderheit will sich weiter gegen die Schließung der Mittelschule Crostwitz (Landkreis Kamenz) zur Wehr setzen. Bis zum 24. Oktober soll eine Klage beim Verfassungsgericht des Freistaates eingereicht werden, teilte die Domowina gestern in Bautzen mit.
Damit soll geprüft werden, ob Sachsens Schulgesetz verfassungskonform ist. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte im August eine Klage von Schüler-Eltern abgewiesen, die gegen die Schulschließung zu Felde zogen (die RUNDSCHAU berichtete)
Für Crostwitz wurde bereits 2001/02 keine fünfte Klasse mehr zugelassen, weil bei 17 Schülern nicht die vom Gesetz geforderte Zweizügigkeit zu Stande kam.
Die Entscheidung löste wochenlange Proteste und einen Streik aus. International wurde der Streit vor allem von slawischen Nachbarländern verfolgt. Das Verwaltungsgericht sah selbst die Regelungen zum Schutz der sorbischen Sprache als nicht relevant, um den Schulstandort zu erhalten. Die Domowina will nun die Notwendigkeit von Ausnahmen zum Schulgesetz prüfen lassen.
Nach Einschätzung der Domowina ist das Ende der Crostwitzer Schule kein lokales Problem. Die Diskussion sei grundsätzlich und betreffe die sorbischen Schulen im gesamten zweisprachigen Gebiet Sachsens.
Im Ernstfall sei keine der jetzigen Einrichtungen dauerhaft gesichert, da sie weder in der Schülerzahl noch in der Mehrzügigkeit der Klassen den Ansprüchen der sächsischen Gesetze für die Mehrheitsbevölkerung entsprächen, hieß es. (dpa/bra)