Neues Deutschland 06.08.2003
Nun wird Deutschland besonders sorgfältig geprüft
Klage gegen Schließung einer sorbischen Mittelschule
Die Schließung einer sorbischen Mittelschule im sächsischen Crostwitz beschäftigt auch den Europarat. Dieser will jetzt "besonders sorgfältig" prüfen, ob in Deutschland die Rechte von Minderheiten verletzt werden.
Öffentlichkeit nicht erwünscht: Dieser Eindruck drängte sich bei der Schließung der sorbischen Mittelschule in Crostwitz auf. Nur wenige Tage vor Ende des Schuljahres teilten die Schulbehörden der Gemeinde per Fax mit, dass die Einrichtung Ende Juli geschlossen wird. Grund: Die Mindestzahl von 20 Schülern pro Klasse wird nicht erreicht. Die Eltern sollten ihre Kinder an anderen Schulen anmelden. Bevor der Protest richtig anlief, begann die Urlaubszeit.
Doch das Kalkül, die Schließung unbemerkt abzuwickeln, geht nicht auf. Jetzt hat der Europarat eine eingehende Prüfung des Falles angekündigt. Ein Beratender Ausschuss, der die Umsetzung der 1998 abgeschlossenen europäischen Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten überwacht, werde dem Thema "ganz besondere Aufmerksamkeit schenken", wie dessen Präsident Rainer Hofmann in einem Brief an die Domowina, den Bund Lausitzer Sorben, erklärte.
In der Konvention verpflichten sich 35 Unterzeichnerstaaten zu Schutz und Bewahrung von Kultur und Sprache ihrer nationalen Minderheiten. Über die Umsetzung müssen regelmäßig nationale Berichte erarbeitet werden. Der erste deutsche Report wurde im Jahr 2000 eingereicht. Der Beratende Ausschuss formulierte daraufhin Empfehlungen. Deren Umsetzung wird ab Februar 2004 kontrolliert. Angesichts der "unerfreulichen Entwicklung" in Crostwitz werde das Gremium nun "besonders sorgfältig prüfen", ob und wie die Empfehlungen berücksichtigt worden seien, schreibt Hofmann.
Die Crostwitzer Mittelschule hatte den Ausschuss schon früher beschäftigt, weil nach einer Entscheidung des Kultusministeriums ab dem Schuljahr 2001/2002 keine 5. Klassen mehr eingerichtet wurden. Das war, wie sich jetzt zeigt, der Beginn einer schleichenden Schließung. Der Ausschuss registrierte dies mit "erheblicher Besorgnis", weil die Schule neben ihrem Bildungsauftrag auch zum "Ausdruck der sorbischen Identität" beitrage.
Kritik kommt aus Strasbourg an den von Sachsens Behörden angelegten Maßstäben. Die Zahl von 20 Schülern je Klasse sei für den Unterricht in einer Minderheitensprache "sehr hoch angesetzt". Die Europapolitiker empfehlen eine "dringende Überprüfung". Es sollten Bedingungen geschaffen werden, die "auf lange Sicht die Zukunft des historischen Netzwerkes sorbischer Schulen" sichern. Von zwölf Mittelschulen wurden in den letzten Jahren bereits sechs geschlossen.
Die Domowina sieht in der Schulschließung eine "Einschränkung des europäischen Minderheitenrechts", wie Vorsitzender Jan Nuck in seinem Schreiben an Hofmann formuliert hatte. Nuck klagt, das Minderheiten-Abkommen finde im Bildungsbereich "nur wenig Beachtung", weil sorbische Schulen mit den gleichen Maßstäben behandelt würden wie die der deutschen Mehrheitsbevölkerung. Ein solch "restriktives Verhalten" gefährde die Existenz des sorbischen Volkes. Ähnliche Briefe hatte Nuck an Papst Johannes Paul II. sowie den Hohen Kommissar für nationale Minderheiten bei der OSZE geschrieben.
Derweil setzen sich die von der Schulschließung betroffenen Eltern und Kinder auch vor Gericht zur Wehr. Ende Juli wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Wichtigster Angriffspunkt ist dort die späte und formal mangelhafte Benachrichtigung der Eltern. Anwalt Torsten Schmidt spricht von einem "fehlenden rechtsmittelfähigen Bescheid". Er wirft den Behörden zudem vor, die Eltern durch das enge Zeitkorsett an juristischen Schritten hindern zu wollen: "Das Ministerium legt es bewusst darauf an, meinen Mandanten den ihnen zustehenden Rechtsschutz zu vereiteln."
Von Hendrik Lasch, Dresden