Sächsische Zeitung 02.11.2003

 

Sorben klagen gegen Schulgesetz

Streit um Schließung der Crostwitzer Schule

Bautzen - Wegen der Schließung der sorbischen Mittelschule Crostwitz (Kreis Kamenz) haben die Eltern am 24. Oktober wie angekündigt Klage beim Sächsischen Verfassungsgericht sowie beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit soll überprüft werden, ob Sachsens Schulgesetz verfassungskonform ist, teilte die Domowina nach einer Tagung des Bundesvorstandes mit. Das Dresdner Verwaltungsgericht hatte im August eine Klage von Eltern abgewiesen, die gegen die Schulschließung zu Felde zogen.

In Artikel 6 der Verfassung des Freistaates ist die Gleichberechtigung sorbischer Bürger sowie das Recht auf die Bewahrung ihrer Identität besonders durch Schulen festgeschrieben. Für Crostwitz wurde bereits 2001/02 keine fünfte Klasse mehr zugelassen, weil bei 17 Schülern nicht die vom Gesetz geforderte Zweizügigkeit zu Stande kam. Die Entscheidung löste wochenlange Proteste und einen Streik aus. International wurde der Streit vor allem von slawischen Nachbarländern verfolgt.

Der Domowina-Bund ist die Vertretung der nationalen Minderheit der Sorben. Von den 60.000 Lausitzer Sorben leben rund 40.000 in Sachsen (dpa)