Sächsische Zeitung 30.07.2003
Klage soll sorbische Schule
in Crostwitz retten
Anwalt Torsten Schmidt über Fristen und Chancen
Die
Klage von 36 Eltern und Kindern, die von der Schließung der sorbischen
Mittelschule in Crostwitz betroffen sind, ist eingereicht. Anwalt Torsten Schmidt
(30) aus Leisnig bei Leipzig vertritt die Crostwitzer. Die SZ sprach mit ihm.
(Foto: Serbske Nowiny/Matthias Bulank)
Sie wurden von der Domowina, dem Bund Lausitzer Sorben, angesprochen. Warum haben Sie den Fall übernommen?
Ich bin überzeugt, dass Schulen und Kirchen für die Identifikation der Sorben ganz wichtig sind. Schule ist so zusagen eine Lebensader: Hier spricht man die Sprache, hier werden Traditionen und Bräuche bewahrt und weiter gegeben. Ein Blick in die Historie zeigt, dass bisher alle Versuche, gegen Sorben vorzugehen, immer auch gegen Schulen der Minderheit gerichtet waren. Da wurde per Gesetz die Sprache in der Schule verboten oder es wurden sorbische Pfarrer gegen deutsche ersetzt. Jetzt wird die Schule eben geschlossen. Dieses Zurückdrängen der Minderheit zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte.
Es werden in Sachsen überall Schulen geschlossen, nicht nur sorbische. In Briefen an die SZ fragen Leser, warum gerade um die Crostwitzer Mittelschule so viel Wirbel gemacht wird.
Der Rückgang der Schülerzahlen ist nicht zu leugnen. Ich stelle aber die Frage, ob man daraus schließen darf, das sorbische Schulnetz noch weiter auszudünnen. Muss man nicht eigentlich das Schulnetz um-planen?
Wie meinen Sie das?
Wenn von sechs sorbischen Mittelschulen eine geschlossen wird, dann ist das ein massiver Eingriff. Nicht nur für die Schüler und ihre Eltern, auch für das Leben in dem sorbischen Ort.
Das ist doch aber nicht Hauptinhalt der Klage gegen die Schulschließung?
Die Eltern bekamen kein offizielles Schreiben, das Schulverhältnis ist also nicht beendet. Die Informationen während eines Elternabends erreichten nicht alle. In einem Brief der Mittelschule wurde nur mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Schule zu schließen und die Kinder woanders angemeldet werden sollen. Einen wirklichen Bescheid erhielt lediglich die Gemeinde. Ich weiß von vielen Eltern der 49 Schüler, die ihre Kinder bisher nicht woanders angemeldet haben.
Und das reicht für ein erfolgreiches Verfahren?
Der fehlende rechtsmittelfähige Bescheid hat zur Folge, dass die Eltern keinen Widerspruch dagegen einlegen können. Beispielsweise für die Schüler aus der neunten und zehnten Klasse ist so ein Wechsel eine große Belastung. Dazu kommt, dass die Entscheidung erst ganz kurz vor Schuljahresende bekannt gegeben wurde. Die Eltern haben eigentlich keine Zeit für die Klage. Und auch die Richter sollen in einem unangemessen kurzem Zeitraum entscheiden. Auch das werfe ich dem Kultusministerium vor. Das Ministerium legt es bewusst darauf an, meinen Mandanten den ihnen zustehenden Rechtsschutz zu vereiteln.
Ein schwerer Vorwurf.
Aber gerechtfertigt.
Dass die Richter so schnell entscheiden müssen, liegt doch aber auch an dem Eilantrag, den Sie für die 36 Crostwitzer stellen.
Sicher. Im Interesse der Mittelschüler werde ich beantragen, während des Verfahrens den Schließungsbeschluss auszusetzen.
Haben Sie schon Erfahrung mit solchen Klagen?
Vergangenes Jahr ging es um die Nichteinrichtung einer ersten Klasse in Portitz bei Leipzig. Die Richter am Verwaltungsgericht Leipzig urteilten für die Kinder. Es gab dagegen eine Beschwerde des Kultusministeriums. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen fand dann die Entscheidung des Ministeriums richtig. Das hatte zur Folge, dass die erste Klasse nach vier Wochen an der Grundschule Portitz wieder aufgelöst wurde.
Denken Sie, dass Sie im Interesse der Crostwitzer Eltern und Schüler erfolgreich sind?
Ich bin optimistisch. Die Klage hat Chancen.
Gespräch: Carla Mattern