Sächsische Zeitung 23.08.2003
Gericht bestätigt Schul-Aus
Elternklage in Dresden abgewiesen - Protest soll am Montag fortgesetzt werden
Crostwitz. Das Verwaltungsgericht Dresden hat gestern den Antrag von Schülern der Sorbischen Mittelschule (SMS) Crostwitz und ihren Eltern auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Wegen der zurückgehenden Schülerzahlen hatte das Kultusministerium gegenüber der Gemeinde durch Bescheid festgestellt, dass ein öffentliches Bedürfnis für die Fortführung der Schule im kommenden Schuljahr nicht mehr bestehe. Die Mitwirkung des Freistaates an ihrer Unterhaltung wurde widerrufen.
Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung jetzt bestätigt und ausgeführt, dass Mittelschulen grundsätzlich aus mindestens zwei Parallelklassen bestehen müssten. Dies ergebe sich aus den das Gericht bindenden Vorschriften des Schulgesetzes und der Schulordnung, wonach in Mittelschulen ab der Klasse 7 ein differenzierter Unterricht bezogen auf den Hauptschul- und den Realschulabschluss vorgeschrieben sei, und dies eine Mindestschülerzahl von 20 Schülern je Klasse vorsähe. Es lägen auch keine Gründe vor, die eine Ausnahme rechtfertigten.
Da die Zahl der Anmeldungen in Crostwitz die Mindestschülerzahl selbst für eine Klasse noch unterschritten, könnten die Schüler, die dort die Einschulung beantragt hätten, sowie ihre Eltern die Einrichtung einer Klassenstufe 5 im kommenden Schuljahr nicht begehren. Die Zahl der Einschulungen werde sich voraussichtlich auch in Zukunft nicht wesentlich ändern. Auch die Fortführung der 8. bis 10. Klasse (mit 20, 15 und 14 Schülern) könne von den Antragstellern nicht eingefordert werden, heißt es, weil den Schülern kein den schulrechtlichen Vorschriften entsprechender Unterricht erteilt werden könne. Eine andere Beurteilung sei auch nicht durch die in der sächsischen Verfassung sowie anderen Rechtsvorschriften enthaltenen Regelungen zum Schutz der sorbischen Sprache und Kultur geboten. Die betroffenen Schüler könnten die SMS Ralbitz besuchen, an der - ebenso wie an der SMS Crostwitz - in sorbischer Sprache unterrichtet werde und deren Schulangebot den schulrechtlichen Anforderungen entspreche. Außerdem stünde den Schülern auch die zweisprachige SMS Räckelwitz offen. Die Antragsteller werden auf den Beschwerdeweg beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen verwiesen. (SZ)
Für Montag 7 Uhr ist nun eine Protestveranstaltung
der Kinder und Eltern an der Crostwitzer Schule anberaumt.